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   BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58   

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https://dejure.org/1960,782
BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58 (https://dejure.org/1960,782)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1960 - 5 AZR 437/58 (https://dejure.org/1960,782)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 (https://dejure.org/1960,782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hausgewerbetreibender - Zwischenmeister - Erstattungsanspruch - Zahlung eines Zuschlags - Gesamtentgelt - Sicherung der Urlaubsgeldansprüche - Betriebsarbeiter - Heimarbeiter - Offenbarungspflicht - Anwendungsbereich des HArbG

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58
    Jedenfalls reicht das Vorbringen der Beklagten nicht aus, um eine Verwirkung des hier allein in Frage stehenden nichtakzessorischen Anspruches aus § p TO vom 15-Dezember 1942 anzunehmen.Denn ein reiner Zeitablauf begründet keine Verwirkung (BAG 6, 165 [l6 8]), sonstige Umstandsmomente im Sinne dieser Entscheidung sind aber von der Beklagten nicht vorgetragen.
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58
    weil der Urlaubsanspruch in Natur nicht mehr erfüllt werden kann (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 409/01

    Mithaftung für Entgeltansprüche von Heimarbeitern

    Danach ist derjenige Zwischenmeister, der, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt (BAG 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP HAG § 2 Nr. 2).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 539/91

    Sachlicher Geltungsbereich einer bindenden Festsetzung

    Der Begriff des "reinen" Arbeitsentgelts steht nicht für netto, sondern hat die Bedeutung, daß der Zuschlag auf das bereinigte Entgelt ohne weitere Zuschläge zu zahlen ist (kein Zuschlag auf Zuschlag - BAG Urteil vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP Nr. 2 zu § 2 HAG).
  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87

    Gleichstellung von Heimarbeitern und Hausgewerbetreibenden und im Lohnauftrag

    Irrige Vorstellungen des Auftraggebers schließen die Geltung der Vorschriften des Heimarbeitsrechts nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP Nr. 2 zu § 2 HAG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. von Maus; Urteil vom 13. Juli 1967 - 5 AZR 153/65 - AP Nr. 2 zu § 1 HAG; Urteil vom 10. Juli 1969 - 5 AZR 489/68 - AP Nr. 6 zu § 2 HAG).
  • BAG, 13.07.1967 - 5 AZR 153/65

    Lohngewerbetreibender - Erlaß des Heimarbeitsausschusses - Heimarbeit -

    Diese rechtlichen Grundsätze, von denen ersichtlich auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15« Dezember i960 (5 AZR 437/58? AP Nr. 2 zu § 2 HAG) entwickelt und daran die rechtliche Folgerung geknüpft, daß die Geltendmachung der heimarbeits rechtlichen Ansprüche gegenüber dem in Unkenntnis oder Irrtum befindlichen Auftraggeber nicht als unzulässige Rechtsausübung bezeichnet werden könne; nur dann, wenn der in Heimarbeit Beschäftigte auf Befragen des Auftraggebers die Heimarbeitereigenschaft leugne oder sich in anderer V/eise als nicht unter das Heimarbeitsgesetz fallender selbständiger Unternehmer geriere, könne den nachträglich geltend gemachten heimarbeitsrechtlichen Ansprüchen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.
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